Einfach. Sicher. Kostenlos.

Einfach gründen.

Das Wichtigste zuerst: Du brauchst keine Angst zu haben. Die Wahl eines Betriebsrats ist vom Staat nicht nur gewollt, sondern auch in vielerlei Hinsicht abgesichert. Das gilt insbesondere für den Wahlvorstand.

Sicher gründen.

Unser Job ist es, euren besser zu machen. Dafür entwickeln wir Anwendungen, die es Arbeitnehmer:innen möglich macht, ihre Rechte leichter wahrnehmen zu können.

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Ein cleveres Tool.

Legal Tech ermöglicht die Automatisierung von juristischen Tätigkeiten. Damit wird die Effizienz des rechtlichen Arbeitens erhöht. Wir haben uns darauf spezialisiert und mit Jurist:innen und Professor:innen Vorlagen erstellt, die einfach, zielführend und transparent sind. Ob Fristen, Unterschriften oder notwendige Dokumente: Wir informieren dich ständig über deine nächsten Schritte – ganz automatisch.

Eines ist schon mal sicher:

Ein Arbeitgeber, der die Wahl behindern will, macht sich strafbar. Außerdem: Die Mitglieder des Wahlvorstands genießen bis sechs Monate nach der Wahl einen Kündigungsschutz (gem. § 15 Abs. 3 KschG) im Rahmen des BetrVG. Auch die Initiatorin:nen der Wahl sind bis zur Wahl vor einer Kündigung geschützt.

Betriebsversammlung: Treffen aller Arbeitnehmer:innen

Über die Versammlung muss vorher jede:r Arbeitnehmer:in im Betrieb informiert worden sein und teilnehmen können.
Leitende Angestellte haben auf dieser Versammlung keinen Zutritt.

Wahlvorstand: Zuständig für die Organisation

Der gesamte Wahlprozess wird in Unternehmen ohne Betriebsrat typischerweise von drei Beschäftigten in die Wege geleitet und durchgeführt. Der Wahlvorstand wird (gem. § 17 Abs. 2 S. 1 BetrVG) auf einer Betriebsversammlung gewählt.

Wahlverfahren & Fristen

Wir unterstützen euch bei der Erstellung der Wählerlisten, der Differenzierung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht, der Einleitung der jeweiligen Verfahren und den notwendigen Fristen und Berechnungen für die Wahl.

Wie gestalten wir die Arbeitswelt von morgen?
Gemeinsam.
Mit zahlreichen Rechten aus § 87 BetrVG.

Betriebsrat kostenlos gründen.
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Immer kostenlos.

Wir haben keine versteckten Kostenfallen und wir haben auch keine Lust eure Daten zu verkaufen. Versprochen.
Wir helfen Arbeitnehmer:innen lieber kostenfrei.

Wie wir uns finanzieren? Der Betriebsrat hat beispielsweise einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, wenn er notwendige Rechtsberatung in Anspruch nimmt. Das heißt, dass wir dem Arbeitgeber eine Rechnung stellen dürfen.

Überzeugt?
Dann finde jetzt raus, ob in deinem Unternehmen ein Betriebsrat möglich ist.

Frequently Asked Questions

Eine Betriebsratsgründung ist nicht leicht. Wir helfen dir.

Ein Betriebsrat ist eine gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Unternehmens. Er hat die Aufgabe, die Rechte der Beschäftigten zu schützen und ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Die Gründung eines Betriebsrats ist in Deutschland gesetzlich verankert und erfolgt auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Betriebsrat setzt sich aus gewählten Arbeitnehmervertretern zusammen, die in der Regel alle vier Jahre neu gewählt werden. Er ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Mitbestimmungsrechts und hat Einfluss auf Entscheidungen des Arbeitgebers, die die Beschäftigten betreffen. Dazu gehört zum Beispiel die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, die Einführung neuer Arbeitsmethoden und die Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten. Insgesamt trägt der Betriebsrat dazu bei, dass die Interessen der Arbeitnehmer im Unternehmen wahrgenommen und berücksichtigt werden.

Die Gründung eines Betriebsrats liegt in den Händen der Arbeitnehmer:innen eines Betriebs. Dabei kann jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer unabhängig von seiner Stellung im Unternehmen, wie etwa Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigte oder befristet oder unbefristet Beschäftigte, die Gründung eines Betriebsrats initiieren. Voraussetzung ist, dass es mindestens fünf Arbeitnehmer im Betrieb gibt und davon mindestens drei wahlberechtigt sind. Der Betriebsrat wird dann in einer geheimen und freien Wahl von den wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes und wird von einem Wahlvorstand organisiert. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und setzt sich aktiv für deren Rechte ein.

Ob du auch ohne Gewerkschaft einen Betriebsrat gründen kannst, ist eine Frage, die viele Arbeitnehmer beschäftigt. Die Antwort lautet: Ja, das ist möglich. Du brauchst dafür nur die Unterstützung von mindestens drei wahlberechtigten Kollegen und die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Laboraid erfährst Du, wie Du einen Betriebsrat ohne Gewerkschaft auf die Beine stellst und welche Vorteile und Nachteile das hat.

Ein Betriebsrat ist eine gewählte Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er hat die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und zu fördern. Dabei hat er verschiedene Rechte und Pflichten, die im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind.

Der Betriebsrat hat unter anderem folgende Aufgaben:

– Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen zum Schutz und Nutzen der Beschäftigten.
– Er bestimmt mit bei Fragen der Arbeitszeitgestaltung, der Entlohnungsgrundsätze, der sozialen Angelegenheiten, der personellen Angelegenheiten, der Berufsbildung, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitsplatzgestaltung und der wirtschaftlichen Angelegenheiten .
– Er fördert die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und bekämpft Rassismus und Fremdenhass.
– Er fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Betriebsrat ist somit ein wichtiger Partner für die Beschäftigten und den Arbeitgeber im Betrieb. Er trägt dazu bei, dass die Arbeitsbedingungen fair und angemessen sind und dass Konflikte konstruktiv gelöst werden können.

Der Betriebsrat ist ein wichtiges Organ der betrieblichen Mitbestimmung, das die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Doch wer kann eigentlich Mitglied des Betriebsrats werden und welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Um Mitglied des Betriebsrats zu werden, muss man zunächst wahlberechtigt sein. Das heißt, man muss mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören.

Um gewählt zu werden, muss man sich entweder selbst als Kandidat aufstellen oder von anderen Arbeitnehmern vorgeschlagen werden. Die Wahl erfolgt dann durch geheime und unmittelbare Stimmabgabe der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsversammlung (oder per Briefwahl). Die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder richtet sich nach der Größe des Betriebs.

Wer Mitglied des Betriebsrats wird, hat besondere Rechte und Pflichten. Er oder sie darf an den Sitzungen und Beschlüssen des Gremiums teilnehmen und hat ein Mitbestimmungsrecht bei verschiedenen betrieblichen Angelegenheiten wie Arbeitszeit, Lohn, Kündigungsschutz oder Gesundheitsschutz. Er oder sie hat auch einen besonderen Kündigungsschutz und einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Ausübung seiner oder ihrer Aufgaben sowie auf Schulungsmaßnahmen.

Mitglied des Betriebsrats zu werden ist also eine verantwortungsvolle und spannende Aufgabe, die viel Engagement und Kompetenz erfordert. Wenn Du dich dafür interessierst, solltest Du Dich rechtzeitig über die Wahlmodalitäten informieren und dich mit anderen potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten vernetzen.

Eine Betriebsratswahl ist eine wichtige Möglichkeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu verhandeln. Doch wie läuft eine Betriebsratswahl konkret ab? Welche Schritte sind zu beachten und welche Fristen sind einzuhalten?

Der Ablauf einer Betriebsratswahl hängt vom Wahlverfahren ab, das je nach Größe und Struktur des Betriebs unterschiedlich sein kann. Es gibt das normale und das vereinfachte Wahlverfahren. Das normale Wahlverfahren gilt generell für Betriebe mit mehr als 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern oder für Betriebe mit mehreren Standorten oder Abteilungen. Das vereinfachte Wahlverfahren gilt für Betriebe bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern oder für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern, wenn es zwischen dem Arbeitgeber und dem Wahlvorstand vereinbart wird.

Die Betriebsratswahl beginnt mit der Einleitung der Wahl durch den amtierenden Betriebsrat oder eine andere berechtigte Stelle wie die Gewerkschaft oder eine Gruppe von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern. Der nächste Schritt ist die Bestellung des Wahlvorstands, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich ist. Der Wahlvorstand muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen und sollte möglichst die Zusammensetzung des Betriebs widerspiegeln.

Der Wahlvorstand hat dann verschiedene Aufgaben zu erfüllen, wie zum Beispiel:

– Die Erstellung der Wählerliste, die alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer enthält
– Die Festlegung des Wahltags und des Zeitraums für die Stimmabgabe
– Die Bekanntmachung des Wahlausschreibens, welches alle wichtigen Informationen zur Wahl enthält
– Die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge, die von den wahlberechtigten Arbeitnehmern oder den Gewerkschaften eingereicht werden können
– Die Erstellung und Verteilung der Stimmzettel
– Die Organisation der Briefwahl bei Bedarf
– Die Sicherstellung der geheimen und freien Stimmabgabe
– Die Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses
– Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses an den Arbeitgeber und die Belegschaft
– Die Berufung des neu gewählten Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung

Die Betriebsratswahl endet mit der konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats, bei der er seinen Vorsitzenden und seine Stellvertreter wählt. Der neue Betriebsrat übernimmt dann die Aufgaben des alten Betriebsrats.

Eine Betriebsratswahl ist also ein komplexer Prozess, der viel Planung und Sorgfalt erfordert. Um Fehler zu vermeiden, sollten sich alle Beteiligten an die gesetzlichen Vorschriften halten und sich bei Unklarheiten beraten lassen.

Der Betriebsrat ist die gesetzliche Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er hat verschiedene Aufgaben, Rechte und Pflichten, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. Zu den wichtigsten Rechten des Betriebsrats gehören:

– Informationsrechte: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über alle Angelegenheiten informieren, die den Betrieb oder die Belegschaft betreffen. Dazu gehören zum Beispiel die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens, die Personalplanung oder geplante Umstrukturierungen.

– Mitbestimmungsrechte: Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht bei allen Fragen, die die Ordnung des Betriebs oder das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Fragen der Arbeitszeit, der Lohn- und Gehaltsgrundsätze oder der betrieblichen Sozialleistungen.

– Mitwirkungsrechte: Der Betriebsrat hat ein Anhörungs- und Beratungsrecht bei allen Fragen, die einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Fragen der Einstellung, Versetzung oder Kündigung von Mitarbeitern.

Der Betriebsrat vertritt also die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber und fördert eine gute Zusammenarbeit im Betrieb. Er ist ein wichtiger Partner für eine erfolgreiche Unternehmensführung und ein gutes Arbeitsklima.

Du möchtest mehr Mitbestimmung und Schutz im Betrieb? Dann solltest Du dich für eine Betriebsratsgründung einsetzen. Ein Betriebsrat ist die gesetzliche Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Er hat viele Vorteile für beide Seiten: Für die Beschäftigten kann er bessere Arbeitsbedingungen, mehr Sicherheit und faire Löhne aushandeln. Er kann auch bei Konflikten mit dem Arbeitgeber vermitteln und die Interessen der Belegschaft vertreten. Für den Arbeitgeber kann ein Betriebsrat ein wichtiger Partner sein, der zur Verbesserung der Arbeitsqualität, der Produktivität und der Motivation beiträgt. Er kann auch bei Veränderungsprozessen mitwirken und für einen konstruktiven Dialog sorgen. Eine Betriebsratsgründung ist also regelmäßig eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Du möchtest einen Betriebsrat gründen, um deine Rechte und Interessen als Arbeitnehmer zu vertreten? Das ist eine gute Idee, denn ein Betriebsrat kann viele Vorteile für dich und deine Kollegen bringen. Aber Du solltest auch die Risiken kennen, die eine Betriebsratsgründung mit sich bringen kann.

Zum einen kann es sein, dass dein Arbeitgeber nicht begeistert ist von deinem Vorhaben und versucht, dich oder andere Initiatoren zu behindern oder einzuschüchtern. Das ist zwar gesetzlich verboten, aber leider kommt es immer wieder vor. Deshalb solltest Du dich gut informieren und beraten lassen, wie du dich dagegen wehren kannst.

Zum anderen kann es sein, dass Du dich mit Widerständen oder Konflikten innerhalb der Belegschaft konfrontiert siehst. Nicht alle Kollegen sind vielleicht von der Idee eines Betriebsrats überzeugt oder haben unterschiedliche Vorstellungen davon, wie er arbeiten soll. Deshalb solltest Du versuchen, möglichst viele Kolleginnen und Kollegen für dein Anliegen zu gewinnen und einen offenen Dialog zu führen.

Eine Betriebsratsgründung ist also kein Spaziergang, sondern erfordert Mut und Engagement. Aber wenn Du es richtig angehst, kannst Du viel erreichen und die Arbeitsbedingungen deiner Kolleg:innen und dir verbessern. Laboraid unterstützt dich dabei mit Erfahrung und Know-how. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, kontaktiere uns gerne!

Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, die das Arbeitsverhältnis der Beschäftigten regeln. Sie können zum Beispiel die Arbeitszeit, den Urlaub, den Datenschutz oder die Gesundheitsförderung betreffen. Betriebsvereinbarungen gelten für alle Arbeitnehmer im Betrieb, auch wenn sie nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind.

Um eine Betriebsvereinbarung zu erstellen, müssen sich der Arbeitgeber und der Betriebsrat zunächst über den Inhalt einigen. Dabei müssen sie die gesetzlichen Vorgaben beachten, wie zum Beispiel das Betriebsverfassungsgesetz oder das Tarifvertragsgesetz. Die Betriebsvereinbarung muss schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben werden. Außerdem muss sie im Betrieb bekannt gemacht werden, zum Beispiel durch Aushang oder E-Mail.

Eine Betriebsvereinbarung kann befristet oder unbefristet sein. Sie kann jederzeit durch eine neue Vereinbarung geändert oder aufgehoben werden. Wenn es zu einem Konflikt zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat kommt, kann eine Schlichtungsstelle oder ein Arbeitsgericht eingeschaltet werden.

Betriebsräte sind die Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb. Sie haben wichtige Rechte und Pflichten, um die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber zu wahren. Doch wie sind Betriebsräte vor Benachteiligung oder Kündigung geschützt? Welche Möglichkeiten haben sie, sich gegen Angriffe zu wehren?

Der Schutz von Betriebsräten ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Das Gesetz sieht zwei Arten von Schutz vor: den allgemeinen Schutz nach § 78 BetrVG und den besonderen Kündigungsschutz nach § 15 KSchG.

Der allgemeine Schutz nach § 78 BetrVG besagt, dass Betriebsratsmitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht behindert oder beeinträchtigt werden dürfen. Außerdem dürfen sie wegen ihrer Tätigkeit im Betriebsrat weder benachteiligt noch begünstigt werden. Das gilt sowohl für die Arbeitsbedingungen als auch für die berufliche Entwicklung der Betriebsratsmitglieder.

Der besondere Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nur mit Zustimmung des Betriebsrats möglich ist. Wenn der Arbeitgeber keine Zustimmung erhält, kann er beim Arbeitsgericht eine Ersetzung beantragen. Das Gericht muss dann prüfen, ob die Kündigung aus einem wichtigen Grund gerechtfertigt ist oder nicht.

Der besondere Kündigungsschutz gilt nicht nur während der Amtszeit des Betriebsratsmitglieds, sondern auch ein Jahr danach. Das soll verhindern, dass ehemalige Betriebsratsmitglieder nachträglich abgestraft werden.

Der Schutz von Betriebsräten ist also ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Er ermöglicht es den Betriebsräten, ihre Rolle als Mitbestimmer und Vermittler im Betrieb auszuüben, ohne Angst vor Repressalien zu haben.

Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der sie vor willkürlichen oder missbräuchlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber schützen soll. Doch unter welchen Bedingungen kann ein Betriebsrat gekündigt werden? In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung eines Betriebsrats gelten und wie du dich als Betriebsrat dagegen wehren kannst.

Eine ordentliche Kündigung eines Betriebsrats ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das heißt, der Arbeitgeber kann einem Betriebsrat nicht einfach mit einer Frist kündigen, wie er es bei anderen Arbeitnehmern tun könnte. Dies gilt sowohl während der Amtszeit des Betriebsrats als auch für ein Jahr nach deren Ende. Der Kündigungsschutz beginnt bereits mit der Aufstellung als Wahlbewerber und endet erst mit der Einladung zur nächsten Betriebsversammlung zur Wahl eines neuen Betriebsrats.

Eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsrats ist aber möglich. Eine solche Kündigung setzt aber einen wichtigen Grund im arbeitsvertraglichen Bereich voraus, der eine schwerwiegende Verletzung von Arbeitnehmerpflichten darstellt. Beispiele: In Betracht kommen etwa erhebliche Urlaubsüberschreitungen, Diebstahl oder Gewalt am Arbeitsplatz. Eine außerordentliche Kündigung muss zudem innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des wichtigen Grundes erfolgen und bedarf der Zustimmung des gesamten Betriebsrats. Wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen.

Wenn du als Betriebsrat eine Kündigung erhältst, solltest du dich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann dir helfen, die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Du hast dafür eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Mit einer Klage kannst du die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen und deinen Arbeitsplatz sichern.

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